Datenschutz ist Menschenrecht : UN-Entschließung nur ein erster Schritt!

Schon seit langem fordern Datenschützer aus aller Welt internationale Standards zum Schutz der Privatsphäre – bislang allerdings ohne durchschlagenden Erfolg. Aber erst seit dem Bekanntwerden der umfassenden Überwachungsaktivitäten der amerikanischen NSA und des britischen GCHQ ist Bewegung in die internationale Diskussion gekommen. Ohne die auf Edward Snowden zurückgehenden Enthüllungen wäre die am 18. Dezember von der UN-Generalversammlung einstimmig angenommen Erschließung zum Datenschutz ganz bestimmt nicht zu Stande gekommen.

Zwar ist die von Deutschland und Brasilien initiierte Entschließung nach Intervention der US-Regierung und anderer Mitglieder im exklusiven Überwachungsclubs der „five eyes“ teilweise entschärft worden. Trotzdem enthält die von der Generalversammlung angenommene Resolution „Das Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter“ die deutliche Botschaft: Der Schutz der Privatsphäre ist ein internationales Menschenrecht, das auch und gerade in Zeitalter der globalen Kommunikation weltweit garantiert werden muss. Die Staaten sind verpflichtet, „die vollständige Einhaltung ihrer Verpflichtungen nach den internationalen Menschenrechtsnormen“ sicherzustellen.

Die Genaralversammlung zeigt sich „tief besorgt u?ber die nachteiligen Auswirkungen, die das Überwachen und/oder Abfangen von Kommunikation, einschließlich des extraterritorialen Überwachens und/oder Abfangens von Kommunikation, sowie die Sammlung personenbezogener Daten, insbesondere wenn sie in massivem Umfang durchgefu?hrt werden, auf die Ausübung und den Genuss der Menschenrechte haben können.“

Die Generalversammlung fordert die Staaten auf, „Maßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen dieser Rechte ein Ende zu setzen und die Bedingungen dafu?r zu schaffen, derartige Verletzungen zu verhindern, namentlich indem sie sicherstellen, dass die einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit ihren Verpflichtungen nach den internationalen Menschenrechtsnormen im Einklang stehen“. Zwar werden die für die exzessive Überwachung verantwortlichen Geheimdienste nicht namentlich genannt, doch ist klar, dass sich Botschaft auch und vor allem in Richtung USA und Großbritannien richtet, deren Geheimdienste sich bei der globalen Überwachung besonders hervorgetan haben.

Beachtlich ist auch, dass das Thema Überwachung auf der Tagesordnung der UN-Gremien bleiben soll. So soll die UN-Menschenrechts-Kommissarin dem Menschenrechtsrat und der Generalversammlung einen „Bericht u?ber den Schutz und die Förderung des Rechts auf Privatheit im Kontext des innerstaatlichen und extraterritorialen Überwachens und/oder Abfangens von digitaler Kommunikation und Sammelns personenbezogener Daten, namentlich in massivem Umfang, samt Auffassungen und Empfehlungen“ vorlegen.

Zwar hat die Resolution – wie alle Entschließungen der UN-Generalversammlung – keine bindende Wirkung. Gleichwohl darf ihre Bedeutung nicht unterschätzt werden. Das Ziel muss eine verbindliche Regelung im internationalen Recht sein, die den heimischen und extraterritorialen Überwachungsaktivitäten enge Grenzen setzt.

Ihr
Peter Schaar

Ein Kommentar

    Von der neuen Bundesdatenschutzbeauftragten ist leider gar kein Respekt für das individuelle Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung zu erwarten, aber daß der ehemalige hier auch nur das fremddefinierte Recht auf „Privatsphäre“ propagiert ist mehr als nur enttäuschend.

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