Europäische Sollbruchstelle „nationale Sicherheit“?

Spätestens seit dem Vertrag von Amsterdam von 1997 ist es ein erklärtes Ziel der Europäischen Union, sich zu einem gemeinsamen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“  weiterzuentwickeln. Seither ist in einer Vielzahl von EU-Rechtsakten die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den europäischen Mitgliedstaaten verbessert worden. Zudem wurden europäische Institutionen gebildet, die in Fragen der öffentlichen Sicherheit zusammenarbeiten, etwa das europäische Polizeiamt Europol  und die europäische Justizbehörde Eurojust.

Auch wenn der Datenschutz bei  diesen Initiativen nicht immer gewährleistet wurde, was zu berechtigter Kritik der Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen Anlass gab, zeigt sich erst jetzt, nach Bekanntwerden der globalen geheimdienstlichen Überwachung, wie wenig Europa beim Grundrechtsschutz in diesem Feld vorangekommen ist.  Angesichts der  ungeheuerlichen Überwachungsaktivitäten des  amerikanischen Computergeheimdienstes NSA wäre eigentlich eine entschiedene Reaktion Europas angebracht. Davon ist allerdings wenig zu sehen. Zwar haben sich führende  Repräsentantinnen und Repräsentanten der Europäischen Union, allen voran Justizkommissarin Viviane Reding, mit deutlichen Worten von den exzessiven US-Praktiken abgegrenzt. Zu vergleichbaren entschiedenen Handlungen hat sich die EU allerdings bisher nicht durchringen wollen.  Anders als vom europäischen Parlament gefordert, wurde nicht einmal der  massenweise Transfer von Finanzinformationen in die USA im Rahmen des SWIFT-Abkommens ausgesetzt.

Ein wichtiger Grund für die Zurückhaltung ist Tatsache, dass auch der britische Geheimdienst GCHQ massiv an den weltweiten Überwachungsaktionen beteiligt ist. Im Rahmen seiner – wie wir jetzt wissen, weit entwickelten – technischen Fähigkeiten  greift der britische Dienst die Internetkommunikation ab, insbesondere indem er die über Großbritannien laufenden Überseekabeln anzapft.  Ein Geheimdienst eines EU-Mitgliedstaats ist also maßgeblich für das völlig inakzeptabel ausspähen vertraulicher Kommunikationsverbindungen verantwortlich, die  die meisten EU-Bürger betreffen.

Hier zeigen sich die Konsequenzen davon, dass sich viele Mitgliedstaaten weigern, auch nur grundrechtliche europaweite Mindeststandards zu garantieren, wenn es um die Arbeit der geheimdienste geht. Die Gewährleistung der „nationalen Sicherheit“ fällt auch nach dem Inkrafttreten  des Vertrags von Lissabon in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Darauf beruft  sich etwa die britische Regierung, wenn sie den EU-Gremien jegliche Mitsprache hinsichtlich der Geheimdienstaktivitäten abspricht.

Hier ist jetzt vor aller Augen die Beschränktheit des politischen Anspruchs der Europäischen Union sichtbar geworden, in zentralen Fragen des Grundrechtsschutzes und der Wahrnehmung gemeinsamer europäischer Interessen gegenüber den Vereinigten Staaten mit einer Stimme aufzutreten.

Schlimmer noch: Die für die Arbeit der Nachrichtendienste einschlägigen nationalen Gesetze, etwa das deutsche G10-Gesetz, das die nachrichtendienstliche Telekommunikationsüberwachung regelt, enthalten besondere Schutzvorkehrungen für die Telekommunikation der eigenen Staatsbürger. Vergleichbare Schutzvorkehrungen hinsichtlich ebenfalls betroffener Staatsangehöriger anderer Mitgliedstaaten bestehen allerdings nicht. Insofern müssen Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten aus Geheimdienstsicht nicht anders behandelt werden als Bürger beliebiger Drittstatten, etwa Nordkoreas oder der USA.

Wenn sich die Europäische Union gegen Überwachungsmaßnahmen  und Spionageaktivitäten der USA, Russlands, Chinas oderer anderer Drittstaaten ernsthaft schützen will, müssen die Mitgliedstaaten  zumindest bereit sein,  den Bürgern der übrigen  europäischen Staaten denselben Schutz einzuräumen wie den eigenen Staatsbürgern. Ohne ein solches, durch verbindliche Verträge abgesichertes System gegenseitiger Grundrechtsgewährleistung wird Europa weiterhin kaum in der Lage sein, sich wirksam  und glaubwürdig gegen Spionage und Überwachung aus Drittstaaten zur Wehr zu setzen.

Nur wenn Europa mit dem Schutz der Grundrechte in allen Politikfeldern endlich ernst macht, kann es wirklich zu einem Raum der gemeinsamen Freiheit, der Sicherheit und des Rechts werden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schaar

2 Kommentare

    Sehr richtig und wichtig, lieber Herr Schaar.
    Wir müssen darauf hinarbeiten, in der EU eine solche Kultur des gegenseitigen Respekts zu entwickeln, mit Rechten der einzelnen Bürgerinnen und Bürger, vor denen auch die Nachrichtendienste Halt machen. Art. 8 der EMRK, der schon jetzt alle Mitgliedstaaten bindet, sollte der Ausgangspunkt sein. Wie kann es sein, dass die Auslandsaufklärung der Vertragsstaaten der Menschenrechtskonvention ohne gesetzliche Ermächtigung und Begrenzung erfolgt?
    Bei der EU haben wir einen Widerspruch zwischen klassischem Souveränitätsdenken und den neuen Verpflichtungen und Rechten, die dieses Friedensprojekt in Europa zusammenhält. Auch wenn die EU nicht für Geheimdienste zuständig ist, ist sie nach Art. 2 EUV doch auf die Achtung der Menschenrechte auf europäischer und auf mitgliedstaatlicher Ebene gegründet. Das ist die unerlässliche Vertrauensbasis für das Miteinander der Menschen in Europa. Von ihr sind unsere Geheimdienste nicht ausgenommen. Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erstreckt sich nach geltendem Recht zwar nicht auf Fragen der nationalen Sicherheit. Hier gilt der Vorbehalt des Art. 4 Abs. 2 EUV. Daraus folgt aber nicht, dass unter dem Vorwand des Schutzes der nationalen Sicherheit die übrigen Freiheiten und Rechte aus den Verträgen in Frage gestellt werden könnten. Kann der Binnenmarkt funktionieren, wenn die Kommunikation nicht vertraulich ist? Wie steht es mit dem Wettbewerb über die Grenzen hinweg, wenn der Wirtschaftsspionage durch Geheimdienste keine Grenzen gesetzt sind? Kann es in der EU einen demokratischen politischen Prozess geben ohne Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Menschen, Politikern, Regierungen? Dieses Fragen bedürfen der Klärung.
    Bei der Massen-Überwachung des Internets in der seit Snowdon bekannten Dimension geht es allerdings nicht mehr um einzelne Kommunikationsverbindungen, sondern um den virtuellen Kommunikationsraum insgesamt. Unsere Gesetze passen dafür nicht mehr, ebensowenig wie die Unterscheidung von Inlandsverbindungen, Inland-Auslandsverbindungen und Verbindungen im Ausland. Denn jede Kommunikation ist potentiell weltweit abgreifbar. Wird die Vertraulichkeit dieser neuen Infrastruktur nicht konsequent und lückenlos geschützt, könnten Politik, Märkte, Wettbewerb und soziales Leben nicht funktionieren.
    Wir müssen in Deutschland unser eigenes Recht überdenken und den neuen Verhältnissen anpassen, wir müssen den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts neu definieren als Raum auch des Rechts auf vertrauliche Kommunikation auch gegenüber den Nachrichtendiensten und wir werden dieses Ziel erst erreichen, wenn ein sinnvoller Ausgleich im Spannungsfeld des Schutzes dieses Rechts und der berechtigten Interessen der Sicherheit auch auf globaler Ebene gefunden wird.

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