Terrorismusbekämpfung: Hände weg von der ärztlichen Schweigepflicht

Wenn es nach dem Willen der Innenminister geht, die der CDU/CSU angehören, soll es also schon wieder ein neues „Anti-Terror-Paket“ geben, das zweite in diesem Jahr.

Der bizarrste, aber auch gefährlichste Vorschlag kommt dabei vom Bundesinnenminister: Nach übereinstimmenden Medienberichten fordert Thomas de Maizière eine Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht. So berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die geplante Gesetzesänderung es Ärzten künftig ermöglichen solle, die Behörden über geplante Straftaten ihrer Patienten rechtzeitig zu informieren.

Dabei müsste eigentlich jedem halbwegs Informierten klar sein, dass die ärztliche Schweigepflicht mehr ist als eine beliebige Regelung, die man je nach politischer Lage zur Disposition stellen darf. Auch und gerade weil es zutrifft, dass viele Amoktäter mit und ohne terroristischen Hintergrund psychisch krank waren, bedürfen Menschen mit schweren psychischen Problemen der ärztlichen Hilfe, ohne befürchten zu müssen, dass das, was sie ihrem Therapeuten anvertrauen, an staatliche Stellen oder sonstige Dritte weitergegeben wird. Die ärztliche Schweigepflicht schützt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten.Wer Hand an sie legt, gefährdet nicht nur das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern unterminiert zugleich auch das Arztgeheimnis und damit die seit Jahrtausenden gewachsene Voraussetzung für ärztliche Hilfestellung. Es ist eine geradezu absurde Vorstellung, dass nach einer solchen Gesetzesänderung noch ein amokgefährdeter Mensch mit seinem Arzt über seine Ängste und Phantasien reden würde. Das Ergebnis wäre eine erhöhte Gefährdung der Allgemeinheit und nicht die Gefahrenvermeidung.

Der Essayist Alfred Polgar hat in Bezug auf staatliches Handeln einmal festgestellt, dass Gesetze das Einzige sind, „das auch ein armer, gehemmter Staat aus eigener Kraft und beliebiger Menge herstellen kann.“ Dass dies auch beim Kampf gegen den Terrorismus zutrifft, lässt sich gerade erneut besichtigen. Zu erwarten ist aber mindestens, dass die Regierungsverantwortlichen in einer rechtsstaatlichen Demokratie bei ihren Forderungen nach Gesetzesänderungen verantwortlich handeln. Es könnte nämlich passieren, dass sie sich mit diesen Vorschlägen durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen, Peter Schaar

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